Liebe PatientInnen,
ab dem 01.01.2024 ist die Erstellung des E-Rezeptes für alle Arztpraxen verpflichtend.
Das bedeutet, dass Sie Ihre Rezepte nicht mehr in der Arztpraxis abholen müssen, um die Medikamente in Ihrer Hausapotheke zu erhalten.
Diese Regelung gilt vorläufig nur für Kassenrezepte. Privatrezepte oder andere Verordnungen müssen weiterhin in der Arztpraxis abgeholt werden.
Wichtig: Vor der ersten Rezeptbestellung im Quartal ist es notwendig, persönlich Ihre Versichertenkarte bei uns in der Praxis einlesen zu lassen. Nach dem Einlesen der Karte ist die telefonische Bestellung für das laufende Quartal jederzeit möglich.
Um Ihre Wartezeit zu verkürzen, bitten wir Sie darum einen Zettel mit Ihrem Namen, den benötigten Medikamenten und Dosierung fertig zu machen und uns diesen beim Einlesen der Versichertenkarte abzugeben. Die Medikamente können Sie dann wie gewohnt am nächsten Tag in Ihrer Apotheke abholen.
Ihr Praxisteam DM G. Krink